Im NS wiesen Gauwinkel oder Gaudreieck die TrägerInnen als Angehörige aus einem bestimmten Gau der NSDAP oder der Hitler-Jugend bzw. ihrer Unterorganisationen aus. Heute verwendet die Neonazi-Szene sie als Ärmelaufnäher zur Kennzeichnung der Herkunft bzw. lokalen Zugehörigkeit (Bundesland oder Region), wobei bisweilen die ehemaligen Gaubezeichnungen des »Dritten Reiches« übernommen werden.
Der Bundesgerichtshof entschied im Juli 2002, dass das Gaudreieck als NS-Symbol gelte und das öffentliche Verwenden daher verboten sei, auch wenn die Abzeichen in der Öffentlichkeit nicht mehr als NS-Symbole wahrgenommen würden. Aufgrund des Verbots wird das Gaudreieck nur noch selten öffentlich getragen.